Notarverzeichnis

Angaben zu einem Notariat berichtigen

Mit diesem Formular melden Sie, dass ein Notariat umgezogen ist, dass eine Notarin oder ein Notar aus dem Amt ausgeschieden ist oder dass eine Anschrift nicht stimmt. Notariate verlangen hier auch Auskunft oder Löschung nach der DSGVO. Einen Beurkundungstermin, einen Vertragsentwurf oder eine Kostenauskunft für Ihren Fall bekommen Sie hier nicht.

Wer antwortet

Betreiber
MADE-WITH.AI LTD
Antwortfrist bei DSGVO-Auskunft
ein Monat
Stand dieser Seite
6. Oktober 2026

Ihre Nachricht

Der Name des Notars oder der Notarin und der Ort des Amtssitzes, sonst die Adresse der Seite. Damit ordnen wir Ihre Meldung zu.

Was hat sich geändert, und seit wann? Ein Link auf den Eintrag in der Notarsuche der Bundesnotarkammer hilft uns beim Prüfen.

Nur für die Antwort auf diese Meldung. Eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO können wir ohne Rückadresse nicht erteilen.

Was sich bei Notariaten häufig ändert

Jedem Notar ist ein Ort als Amtssitz zugewiesen. Trotzdem veralten Angaben: Ein Notariat zieht innerhalb der Stadt um, zwei Notare legen ihre Geschäftsstellen zusammen, oder eine Notarin geht in den Ruhestand. Nennen Sie uns das Notariat und die Änderung.

Wir vergleichen Ihre Angabe mit OpenStreetMap und mit der Notarsuche auf notar.de. Bestätigt sich der Fehler, ändern wir die Seite des Notariats und das Datum der letzten Prüfung.

Fehlt ein Notariat ganz, liegt das oft an der Karte. Viele Notariate tragen in OpenStreetMap keinen Ort und fallen deshalb aus unserer Liste. Ergänzt jemand den Ort dort, erscheint das Notariat nach dem nächsten Abgleich auch hier.

Auskunft und Löschung

Betroffene Personen haben nach Art. 15 bis 17 DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Dieses Formular ist der dafür vorgesehene Weg. Wir antworten innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.

Damit wir die richtigen Daten finden, nennen Sie bitte das Notariat mit Ort. Zu Urkunden, die ein Notariat verwahrt, können wir nichts sagen. Diese Auskunft gibt nur das Notariat selbst.

Warum wir nur schriftlich antworten

Zu Beurkundungen, Notarkosten und Grundbuchfragen gibt es bei uns keine Beratung am Telefon. Geschriebenes wird schneller gelesen und beantwortet als ein Anruf, und eine Korrektur braucht ohnehin den Bezug in Textform. Die Rufnummer des Anbieters steht im Impressum, wie es § 5 DDG verlangt.

Den Termin für eine Beurkundung vereinbaren Sie direkt mit dem Notariat.

Was mit Ihren Angaben geschieht

Wir verarbeiten Anliegen, Bezug, Nachricht und Ihre Adresse ausschließlich zur Bearbeitung dieser Meldung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Nach Abschluss der Bearbeitung wird die Meldung gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.