Amt des Notars
Notare werden als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege bestellt. Sie sind damit weder Behörde noch gewöhnliche freiberuflich Tätige, sondern ein eigenständiger, öffentlich-rechtlich geprägter Beruf.
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