Glossar
Bestellungsvoraussetzungen für Notare
Bei mehreren geeigneten Bewerbern richtet sich die Auswahl nach persönlicher und fachlicher Eignung, gemessen an der juristischen Staatsprüfung und den Leistungen während der Notarausbildung. Bei Anwaltsnotaren fließen die notarielle Fachprüfung zu 60 Prozent und die juristische Staatsprüfung zu 40 Prozent in die Bewertung ein.
- Begriff
- Bestellungsvoraussetzungen für Notare
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 6 Bundesnotarordnung. Für hauptberufliche Notare wird zusätzlich die Dauer des vorbereitenden Anwärterdienstes angemessen berücksichtigt, die Landesregierungen können die Anrechnung dieser Zeiten per Verordnung näher regeln.
Die Bestellung erfolgt jeweils für einen bestimmten Amtssitz, eine bundesweit einheitliche Zulassung wie bei Rechtsanwälten gibt es beim Notarberuf nicht.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 6 Bundesnotarordnung, Auswahl unter mehreren Bewerbern, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.