Notarverzeichnis

Glossar

Bestellungsvoraussetzungen für Notare

Bei mehreren geeigneten Bewerbern richtet sich die Auswahl nach persönlicher und fachlicher Eignung, gemessen an der juristischen Staatsprüfung und den Leistungen während der Notarausbildung. Bei Anwaltsnotaren fließen die notarielle Fachprüfung zu 60 Prozent und die juristische Staatsprüfung zu 40 Prozent in die Bewertung ein.

Begriff
Bestellungsvoraussetzungen für Notare
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 6 Bundesnotarordnung. Für hauptberufliche Notare wird zusätzlich die Dauer des vorbereitenden Anwärterdienstes angemessen berücksichtigt, die Landesregierungen können die Anrechnung dieser Zeiten per Verordnung näher regeln.

Die Bestellung erfolgt jeweils für einen bestimmten Amtssitz, eine bundesweit einheitliche Zulassung wie bei Rechtsanwälten gibt es beim Notarberuf nicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 6 Bundesnotarordnung, Auswahl unter mehreren Bewerbern, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.