Glossar
Amtssitz des Notars
Jedem Notar wird ein bestimmter Ort als Amtssitz zugewiesen, dort muss er seine Geschäftsstelle unterhalten. In größeren Städten kann der Amtssitz auch auf einen Stadtteil oder Amtsgerichtsbezirk beschränkt sein, eine Verlegung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Notars möglich.
- Begriff
- Amtssitz des Notars
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 10 Bundesnotarordnung. Die Geschäftsstelle soll während der üblichen Geschäftsstunden geöffnet sein, weitere Geschäftsstellen oder auswärtige Sprechtage bedürfen einer behördlichen Genehmigung unter Beteiligung der Notarkammer.
Bei Anwaltsnotaren muss die notarielle Geschäftsstelle mit dem Ort der Anwaltskanzlei örtlich übereinstimmen, eine getrennte Adressierung von Notariat und Kanzlei ist nicht vorgesehen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 10 Bundesnotarordnung, Amtssitz, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.