Notarverzeichnis

Glossar

Amt des Notars

Notare werden als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege bestellt. Sie sind damit weder Behörde noch gewöhnliche freiberuflich Tätige, sondern ein eigenständiger, öffentlich-rechtlich geprägter Beruf.

Begriff
Amt des Notars
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 1 Bundesnotarordnung (BNotO). Vorsorgende Rechtspflege bedeutet, dass der Notar Rechtsverhältnisse von vornherein rechtssicher gestaltet, statt erst im Streitfall vor Gericht tätig zu werden.

In den meisten deutschen Bundesländern sind Notare hauptberuflich tätig, in einigen Ländern gibt es daneben oder ausschließlich Anwaltsnotare, die den Notarberuf neben der Anwaltstätigkeit ausüben.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 1 Bundesnotarordnung, Amt des Notars, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.