Glossar
Amt des Notars
Notare werden als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege bestellt. Sie sind damit weder Behörde noch gewöhnliche freiberuflich Tätige, sondern ein eigenständiger, öffentlich-rechtlich geprägter Beruf.
- Begriff
- Amt des Notars
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 1 Bundesnotarordnung (BNotO). Vorsorgende Rechtspflege bedeutet, dass der Notar Rechtsverhältnisse von vornherein rechtssicher gestaltet, statt erst im Streitfall vor Gericht tätig zu werden.
In den meisten deutschen Bundesländern sind Notare hauptberuflich tätig, in einigen Ländern gibt es daneben oder ausschließlich Anwaltsnotare, die den Notarberuf neben der Anwaltstätigkeit ausüben.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 1 Bundesnotarordnung, Amt des Notars, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Die Fließtexte dieser Seiten (Überschriften, Beschreibungen, Ratgeber- und Glossarinhalte) entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen und werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Hero-Bilder sind mit einem Bildmodell erzeugt. Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Notariate stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap und werden von keinem Sprachmodell erzeugt, ergänzt oder verändert.
Korrekturweg
Eine falsche Anschrift oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 12. September 2026.