Glossar
Notarkammer
Die Notarkammer vertritt die Gesamtheit der ihr angehörenden Notare und sorgt dafür, dass sie ihren Beruf pflichtgemäß ausüben. Sie kann durch Satzung Regelungen zu Unabhängigkeit, Vermögensschutz, beruflicher Zusammenarbeit und Fortbildung erlassen und muss Mittel für die Fortbildung von Notaren und ihren Mitarbeitern bereitstellen.
- Begriff
- Notarkammer
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 67 Bundesnotarordnung. Jeder bestellte Notar ist Pflichtmitglied seiner regionalen Notarkammer, vergleichbar der Pflichtmitgliedschaft von Rechtsanwälten in ihrer Rechtsanwaltskammer.
Über der regionalen Ebene steht die Bundesnotarkammer, die unter anderem das bundesweite Videokommunikationssystem für Beurkundungen betreibt und die Landesjustizverwaltungen bei Bestellungen und Amtssitzverlegungen unterrichtet.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 67 Bundesnotarordnung, Aufgaben der Notarkammer, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.