Notarverzeichnis

Glossar

Notarkammer

Die Notarkammer vertritt die Gesamtheit der ihr angehörenden Notare und sorgt dafür, dass sie ihren Beruf pflichtgemäß ausüben. Sie kann durch Satzung Regelungen zu Unabhängigkeit, Vermögensschutz, beruflicher Zusammenarbeit und Fortbildung erlassen und muss Mittel für die Fortbildung von Notaren und ihren Mitarbeitern bereitstellen.

Begriff
Notarkammer
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 67 Bundesnotarordnung. Jeder bestellte Notar ist Pflichtmitglied seiner regionalen Notarkammer, vergleichbar der Pflichtmitgliedschaft von Rechtsanwälten in ihrer Rechtsanwaltskammer.

Über der regionalen Ebene steht die Bundesnotarkammer, die unter anderem das bundesweite Videokommunikationssystem für Beurkundungen betreibt und die Landesjustizverwaltungen bei Bestellungen und Amtssitzverlegungen unterrichtet.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 67 Bundesnotarordnung, Aufgaben der Notarkammer, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.