Notarverzeichnis

Glossar

Ordentliche Testamentsformen

Ein Testament kann in ordentlicher Form entweder zur Niederschrift eines Notars errichtet werden oder durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung des Erblassers. Neben diesen beiden ordentlichen Formen kennt das Gesetz nur eng begrenzte außerordentliche Nottestamente für besondere Ausnahmesituationen.

Begriff
Ordentliche Testamentsformen
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 2231 BGB. Die zweite Variante, das eigenhändige Testament, muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein, eine am Computer geschriebene und nur unterschriebene Erklärung genügt dafür nicht.

Ein notarielles Testament bietet gegenüber dem eigenhändigen Testament den Vorteil der rechtlichen Beratung durch den Notar und einer geringeren Anfechtungsgefahr wegen Form- oder Auslegungsfragen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 2231 BGB, Ordentliche Testamente, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.