Glossar
Ordentliche Testamentsformen
Ein Testament kann in ordentlicher Form entweder zur Niederschrift eines Notars errichtet werden oder durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung des Erblassers. Neben diesen beiden ordentlichen Formen kennt das Gesetz nur eng begrenzte außerordentliche Nottestamente für besondere Ausnahmesituationen.
- Begriff
- Ordentliche Testamentsformen
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 2231 BGB. Die zweite Variante, das eigenhändige Testament, muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein, eine am Computer geschriebene und nur unterschriebene Erklärung genügt dafür nicht.
Ein notarielles Testament bietet gegenüber dem eigenhändigen Testament den Vorteil der rechtlichen Beratung durch den Notar und einer geringeren Anfechtungsgefahr wegen Form- oder Auslegungsfragen.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 2231 BGB, Ordentliche Testamente, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.