Notarverzeichnis

Glossar

Öffentliches Testament

Ein öffentliches Testament wird errichtet, indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen mündlich erklärt oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergibt, dass sie seinen letzten Willen enthalte. Die Schrift kann offen oder verschlossen übergeben werden und muss nicht eigenhändig verfasst sein.

Begriff
Öffentliches Testament
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 2232 BGB. Diese Form ist besonders für Menschen wichtig, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr eigenhändig schreiben können, weil ein privates, eigenhändig verfasstes Testament diese Fähigkeit voraussetzt.

Ein öffentliches Testament wird beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert, dadurch wird es im Erbfall automatisch dem zuständigen Nachlassgericht gemeldet und geht nicht in Vergessenheit.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 2232 BGB, Öffentliches Testament, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.