Glossar
Erbvertrag
Ein Erbvertrag kann nur zur Niederschrift eines Notars und nur bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsparteien geschlossen werden. Verbinden Ehegatten oder Verlobte einen Erbvertrag mit einem Ehevertrag in derselben Urkunde, genügt ausnahmsweise die für den Ehevertrag vorgeschriebene Form.
- Begriff
- Erbvertrag
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 2276 BGB. Anders als ein Testament, das jederzeit einseitig widerrufen werden kann, bindet ein Erbvertrag die Vertragsparteien in der Regel wechselseitig, eine spätere abweichende letztwillige Verfügung ist dann nur eingeschränkt möglich.
Ein Erbvertrag eignet sich besonders, wenn eine Erbregelung an eine Gegenleistung geknüpft werden soll, etwa eine Pflege- oder Versorgungszusage, weil beide Seiten sich damit wechselseitig binden.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 2276 BGB, Form des Erbvertrags, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.