Notarverzeichnis

Glossar

Ehevertrag

In einem Ehevertrag können Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln, den gesetzlichen Güterstand ändern oder aufheben und Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich treffen. Güterrechtliche Regelungen in einem Ehevertrag bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung.

Begriff
Ehevertrag
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 1408 BGB. Ein Ehevertrag ist sowohl vor als auch während der Ehe möglich, häufig wird er bereits vor der Eheschließung geschlossen, um von Anfang an Klarheit über die vermögensrechtlichen Verhältnisse zu schaffen.

Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich in einem Ehevertrag unterliegen zusätzlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen, damit kein Ehegatte einseitig auf existenzsichernde Ansprüche verzichtet, ohne die Tragweite zu erkennen.

Siehe auch

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 1408 BGB, Vertragsfreiheit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.