Notarverzeichnis

Glossar

Form der Handelsregisteranmeldung

Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen, auch mittels notarieller Videokommunikation. Vollmachten für eine solche Anmeldung benötigen dieselbe Form wie die Anmeldung selbst.

Begriff
Form der Handelsregisteranmeldung
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 12 Handelsgesetzbuch (HGB). Die eingereichten Dokumente müssen in einem maschinenlesbaren, durchsuchbaren Format übermittelt werden, notariell beurkundete Dokumente oder öffentlich beglaubigte Abschriften erhalten dafür ein eigenes elektronisches Zeugnis.

Ein Rechtsnachfolger, der eine Eintragung anmeldet, muss seine Rechtsnachfolge durch öffentliche Urkunden nachweisen, eine formlose Erklärung der Nachfolge reicht dafür nicht aus.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 12 HGB, Anmeldungen zur Eintragung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.