Notarverzeichnis

Glossar

Form des GmbH-Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH bedarf notarieller Form und muss von sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer ist eine vereinfachte Gründung mittels gesetzlichem Musterprotokoll möglich, das keine abweichenden Bestimmungen zulässt.

Begriff
Form des GmbH-Gesellschaftsvertrags
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 2 GmbH-Gesetz (GmbHG). Unterschreibt ein Vertreter statt eines Gesellschafters selbst, muss dessen Vollmacht ihrerseits notariell errichtet oder beglaubigt sein.

Die Beurkundung darf auch mittels Videokommunikation erfolgen, dann genügen qualifizierte elektronische Signaturen anstelle handschriftlicher Unterschriften, sowohl bei der regulären Gründung als auch beim vereinfachten Verfahren.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 2 GmbH-Gesetz, Form des Gesellschaftsvertrags, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.