Notarverzeichnis

Glossar

Geschäftswert beim Erbschein

Der Geschäftswert für das Verfahren zur Erlangung eines Erbscheins, eines Europäischen Nachlasszeugnisses oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Von diesem Wert hängt die Höhe der Gebühren für Notar und Nachlassgericht ab.

Begriff
Geschäftswert beim Erbschein
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 40 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich ist der Bruttowert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls, Nachlassverbindlichkeiten werden bei diesem Verfahren grundsätzlich nicht abgezogen.

Je höher der Nachlasswert, desto höher fallen die Gebühren für die eidesstattliche Versicherung und den Erbschein selbst aus, weil sich beide Gebühren über die gesetzliche Tabelle am Geschäftswert orientieren.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 40 GNotKG, Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.