Glossar
Geschäftswert beim Erbschein
Der Geschäftswert für das Verfahren zur Erlangung eines Erbscheins, eines Europäischen Nachlasszeugnisses oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Von diesem Wert hängt die Höhe der Gebühren für Notar und Nachlassgericht ab.
- Begriff
- Geschäftswert beim Erbschein
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 40 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich ist der Bruttowert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls, Nachlassverbindlichkeiten werden bei diesem Verfahren grundsätzlich nicht abgezogen.
Je höher der Nachlasswert, desto höher fallen die Gebühren für die eidesstattliche Versicherung und den Erbschein selbst aus, weil sich beide Gebühren über die gesetzliche Tabelle am Geschäftswert orientieren.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 40 GNotKG, Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.