Notarverzeichnis

Glossar

Grundschuld

Eine Grundschuld belastet ein Grundstück so, dass an die begünstigte Person eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist, gegebenenfalls zuzüglich Zinsen und weiterer Nebenleistungen. Sie ist das in der Praxis übliche Sicherungsmittel für Immobilienfinanzierungen und wird notariell bestellt sowie im Grundbuch eingetragen.

Begriff
Grundschuld
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 1191 BGB. Anders als eine Hypothek ist die Grundschuld nicht zwingend an eine bestimmte gesicherte Forderung gebunden, das macht sie flexibler bei einer Umschuldung oder Anschlussfinanzierung.

Bei einem Immobilienkauf mit Finanzierung bestellt der Käufer die Grundschuld regelmäßig im selben notariellen Termin wie den Kaufvertrag, damit die finanzierende Bank die benötigte Sicherheit rechtzeitig erhält.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 1191 BGB, Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.